Hier stellen wir kostenlos Fotos und weitere Inhalte für Medien-/Pressevertreter zum Download zu Verfügung. Der Herunterladende („Verwender“) verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Bilder nur zu Pressezwecken zu verwenden. Die Bilder dürfen vom Verwender dauerhaft auf allen Verbreitungswegen verwendet werden (z.B. Zeitungen, Magazine, Zeitschriften und sonstige Printerzeugnisse, TV, Internet, Flyer, Werbetafeln, etc.). Eine Weiterlizensierung/Weitergabe der zur Verfügung gestellten Bilder durch die Herunterladenden ist hiermit nicht gestattet.
Die Herunterladenden bestätigen durch das Herunterladen, dass Sie die Bilder/Fotos nur im Rahmen der Rechte verwenden, die auch dem Verband gem. folgender Erklärung der Bereitsteller der Bilder eingeräumt wurden:
„Hiermit gestatte ich, der Lizenzgeber, dem Verband deutscher Self Storage Unternehmen e. V. die beigefügten Bilder/Fotos zum Download auf der Verbandsinternetseite anzubieten.
Der Herunterladende („Verwender“) verpflichtet sich die zur Verfügung gestellten Bilder nur zu Werbe- und Pressezwecken sowie Öffentlichkeitsarbeit DES VERBANDES (und nur mittelbar, bzw. im Allgemeinen für deren Mitglieder) zu verwenden. Die Bilder dürfen vom Verwender dauerhaft auf allen Verbreitungswegen verwendet werden (z.B. Zeitungen, Magazine, Zeitschriften und sonstige Printerzeugnisse, TV, Internet, Flyer, Werbetafeln, etc.).
Eine Weiterlizensierung/Weitergabe der zur Verfügung gestellten Bilder durch die herunterladenden Dritten ist hiermit nicht gestattet. Ein Monat nach jederzeit möglichem schriftlichen Widerruf dieser Rechtseinräumung hat der Verband die Bilder aus dem Downloadbereich zu entfernen und darf keine weiteren Rechte mehr an Verwender einräumen.
Wir als Lizenzgeber versichern hiermit, dass uns die erforderlichen Rechte (z.B. von Fotografen, Bildbearbeitern, etc.) im oben genannten Umfang zum geschilderten Zweck eingeräumt sind und diese an den Verband in der dargestellten Weise weitergeben/einräumen dürfen.
Werden trotz Beachtung des oben genannten Umfangs der Rechtseinräumung erfolgreich Schadenersatz- und/oder Unterlassungsansprüche durch Dritte an den Verband oder eine Person gestellt, stellen wir als Lizenzgeber diese Personen hiermit frei.“