Bei Self Storage Anbietern können Privatpersonen oder Unternehmen zusätzlichen Lagerraum für ihre persönlichen oder geschäftlichen Gegenstände mieten.
Ja, Sie können Ihre Lagermöglichkeit frei wählen! Üblicherweise geht es bei Lagereinheiten mit einer Grundfläche von 1,00 m² los und dann in kleinen Schritten weiter (1,25 m²; 2,00 m² etc. bis ca. 100 m²).
Ja, selbstverständlich! Die Höhe der Mieteinheiten beträgt normalerweise 2,85 m bis 3,00 m. Sie können die gesamte Höhe Ihres Lagerraums ausnutzen und auf diese Weise Kosten senken.
Das erfahrene Personal unserer Self Storage Anbieter hilft Ihnen gern dabei, Ihren Platzbedarf zu ermitteln. Einige Anbieter bieten auf ihren Webseiten Raumrechner an, die Sie ebenfalls bei der optimalen Größenauswahl unterstützen.
Nein, das müssen Sie nicht! Kurzfristige Kündigungsfristen der Mietverträge sind bei allen Anbietern eine Selbstverständlichkeit.
Nein, natürlich nicht! Ihre Privatsphäre bleibt durch blickdichte Wände stets gewahrt. Bei Self Storage Anbietern ist Ihr Privatbesitz damit oftmals sicherer untergebracht als im heimischen Keller.
Ja, natürlich! Nur mit einem individuellen Zugangscode und meist in Verbindung mit zusätzlichem Schlüssel erhält man Zugang zu seiner Mieteinheit. Es gibt Überwachungskameras, Alarmanlagen und Sicherheitsdienste, die einen hohen Sicherheitsstandard gewährleisten.
Nein, bei Self Storage Unternehmen müssen Sie das nicht! Anders als bei anderen Anbietern müssen Sie sich nicht jedes Mal anmelden, wenn Sie an Ihre Sachen wollen. Mit Ihrem persönlichen Zugangscode kommen Sie völlig autark fast rund um die Uhr an 365 Tagen an Ihre Gegenstände.
Der Preis für Ihr Lagerabteil hängt von der gewünschten Größe ab. Viele Anbieter gewähren Laufzeitrabatte und bieten Willkommensangebote. Informieren Sie sich bei den Self Storage Anbietern in Ihrer Nähe. Diese finden Sie über unsere Standortsuche.
Bei Self Storage Anbietern stehen unentgeltlich Transportwagen zur Verfügung, mit denen Sie Ihre Gegenstände ohne langes Tragen direkt in Ihre Mieteinheit transportieren können. Wenn Ihr Lagerabteil nicht ebenerdig, sondern in einem Stockwerk angesiedelt ist, gibt es große Lastenaufzüge, die Sie und Ihre Gegenstände in die jeweilige Etage bringen.
Ja, die Self Storage Anbieter unterstützen Sie hier gern! In der Regel werden verschiedene Kartongrößen angeboten. Spezialgrößen für Bücher und Akten, normale Umzugskartons oder Kartons für hängende Kleider werden angeboten. Luftpolsterfolie, Seidenpapier, Staubschutzhüllen, Klebeband und mehr ergänzen das Angebot an Verpackungsmaterial für Ihren Umzug und die Einlagerung.
Viele Self Storage Anbieter bieten Ihnen eine Versicherung für Ihre Lagergüter an. Manchmal sind Ihre privaten Gegenstände auch für einen gewissen Zeitraum über Ihre Hausratsversicherung mitversichert. Hierzu sollten Sie Kontakt zu Ihrem Versicherer aufnehmen, um dies abzustimmen bzw. die vorübergehende Auslagerung anzuzeigen.
Dies erledigen Sie völlig frei von Zwängen in Eigenregie. Self Storage Anbieter kooperieren ergänzend mit Autovermietungen und bewährten Umzugsunternehmen. Wenn Sie Ihre Sachen nicht selbst transportieren können oder wollen, erhalten Sie alle gewünschten Informationen und Tipps rund um Ihren Umzug, die Einlagerung sowie den Transport direkt beim jeweiligen Self Storage Anbieter.
Manche Dinge dürfen nicht eingelagert werden. Details regeln die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Self Storage Anbieter. Grundsätzlich können Sie sich an nachfolgender Liste orientieren:
- Juwelen, Pelze, Kunstobjekte, Sammlerstücke oder sonstige unersetzliche Objekte sowie Gegenstände mit ideellem oder speziellem Wert
- Bargeld, Wertpapiere, Aktien oder Anteile
- Nahrungsmittel oder verderbliche Waren, außer wenn diese derartig sicher verpackt sind, dass sie gegen Befall von Schädlingen geschützt sind, keine Schädlinge anziehen oder keine anderweitige Belästigung darstellen
- Lebewesen egal welcher Art
- brennbare oder entzündliche Stoffe bzw. Flüssigkeiten, wie z. B. Gas, Farben, Benzin, Öl, Lösungsmittel oder ähnliche Stoffe
- unter Druck stehende Gase, unabhängig von deren Lagerung
- Waffen, Sprengstoffe oder Munition
- Feuerwerkskörper
- Chemikalien, radioaktive Stoffe, biologische Kampfstoffe oder sonstige wassergefährdende Stoffe
- Giftmüll, Asbest oder sonstige potentiell gefährliche Materialien
- Müll oder sonstiges Abfallmaterial, einschließlich tierischer, toxischer oder gefährlicher Abfälle
- toxische, entflammbare oder gefährliche Substanzen oder Präparate, die gemäß gesetzlichen oder lokalen Vorschriften als solche eingestuft sind oder deren Verpackung entsprechende Warnzeichen nach dem global harmonisierten System (GHS-Piktogramme) aufweist
- alle Gegenstände oder Materialien, die Rauch oder Geruch absondern
- Düngemittel
- jegliche verbotenen Substanzen oder unrechtmäßig erworbenen Gegenstände
- Materialien, die durch Emissionen (z. B. Gerüche, Gase, Partikel, Geräusche) Dritte beeinträchtigen können
- jede Art von Akkumulatoren oder Gegenstände, die solche beinhalten, insbesondere Fahrzeuge wie z. B. E-Bikes oder E-Scooter.